Autoversicherung, welche ist die passende?

Welche Kfz-Versicherung ist sinnvoll und was bedeuten Kfz-Haftpflichtversicherung, Teil- bzw. Vollkaskoversicherung?

Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht. Allerdings weichen die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstentschädigungssummen und die Übernahme von bestimmten Kosten, beispielsweise für Mietwagen oder Sachverständige, in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab.

Die Kaskoversicherung ist eine Kfz-Versicherung gegen Schäden am Kraftfahrzeug. Diese zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung. Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Manche Versicherungsgesellschaften binden den Teilkaskoschutz an die Hauptfälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung, sodass diese mindestens ein Jahr bestehen muss. Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung mit ein. In der Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer unterschiedliche Selbstbeteiligungen für die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung wählen. Schäden aus der Teilkaskoversicherung führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes der Vollkaskoversicherung. In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten und Obliegenheiten einher. Pflichten im Schadensfall: Korrekte Angaben in der Schadenanzeige Pflicht zur Aufklärung bei einem Unfall. Pflicht zur Schadenminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser verhindern.)

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