Ein Drama jagt das Nächste! Die deutschen Versicherer übernehmen mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter Pkws aus der Ukraine in Deutschland und ermöglichen damit ihr Fahren auf deutschen Straßen. Flüchtende aus der Ukraine kommen auch per Pkw nach Deutschland. Darunter werden auch Fahrzeuge sein, die aufgrund der Notlage nicht über eine hier gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen – etwa die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“, besser bekannt als „Grüne Karte“, oder eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung.
Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland eigentlich nicht erlaubt. Schadenregulierung über das Büro Grüne Karte „Es ist wichtig, dass wir den Flüchtenden in dieser schrecklichen Situation ein wenig helfen können“, sagt Asmussen. Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden und Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte.
Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden. Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7.5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Büro Grüne Karte e.V.
Behandlungsschein oder elektronische Gesundheitskarte
Wie die medizinische Versorgung für die Menschen aus der Ukraine umgesetzt wird, ist Ländersache. Bisher ist es so, dass in einigen Gemeinden und Bundesländern erkrankte Personen zunächst zum Sozialamt gehen müssen, wo die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung festgestellt wird. Sie erhalten dann einen Behandlungsschein, mit dem sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen können.
Einfacher ist es, wenn die Geflüchteten – wie in einigen Bundesländern üblich – sofort eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) bekommen, die ihnen die Tür zum direkten Arztbesuch öffnet. Ihnen wurde vorher eine Krankenkasse zugewiesen, mit der die Abrechnung über die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen geregelt ist. Jedoch ist nicht klar, wie aufwändig die Beantragung ist und wie lange es dauert, bis eine solche Karte den Menschen wirklich vorliegt. Die bürokratischen Mühlen mahlen häufig langsamer als erwünscht.
Erweiterung von Haftpflicht und Hausrat
Der Haftpflichtschutz, egal, ob Familien- oder Singletarif, umfasst auch Schäden am Eigentum des jeweiligen Gastgebers bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Auch Schäden, die durch mitgebrachte Hunde der Flüchtlinge entstehen, sind automatisch mitversichert, so die Alte Leipziger. Eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung muss nicht extra abgeschlossen werden. Auch die Hausratversicherung wird erweitert – so werden die Habseligkeiten der Geflüchteten und ihrer Kinder, von Kleidung bis zum Smartphone, bis zu einer Versicherungssumme von 5.000 Euro mitversichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ankunft der Geflüchteten in der Kundenwohnung in Deutschland und ist zunächst bis zum 31. Dezember befristet. „Er ist nicht auf bestimmte Nationalitäten oder Fluchtländer beschränkt“
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