1. Versicherer informieren über Schutz bei Flüchtlingshilfe

    Der Schock über den Krieg in der Ukraine ist ebenso groß wie die Hilfsbereitschaft, die viele Bürger dieser Tage zeigen. Oftmals stellen sich bei ehrenamtlichem Engagement für Geflüchtete jedoch versicherungstechnische Fragen. So beispielsweise nach der Geltung der Kfz-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung bei Fahrten an die ukrainische Grenze, um Hilfsgüter zu bringen oder Geflüchtete abzuholen (mit Ausnahme Moldawiens ist das in der Regel unproblematisch, doch der Kaskoschutz sollte im Zweifel mit dem Versicherer abgeklärt werden). Unsicherheit herrscht häufig auch bei der Haftpflicht von Geflüchteten, die in Deutschland einen Schaden verursachen, und bei der Umnutzung von Immobilien als Zwischenunterkünfte.
  2. Ukraine: Versicherungsschutz für Geflüchtete

    Die deutschen Versicherer übernehmen mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter Pkws aus der Ukraine in Deutschland und ermöglichen damit ihr Fahren auf deutschen Straßen. Flüchtende aus der Ukraine kommen auch per Pkw nach Deutschland. Darunter werden auch Fahrzeuge sein, die aufgrund der Notlage nicht über eine hier gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen – etwa die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“, besser bekannt als „Grüne Karte“, oder eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung. Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland eigentlich nicht erlaubt. Schadenregulierung über das Büro Grüne Karte „Es ist wichtig, dass wir den Flüchtenden in dieser schrecklichen Situation ein wenig helfen können“, sagt Asmussen.