1. Chefarztbehandlung in der privaten Krankenversicherung

    Wenn eine komplizierte Operation und ein längerer Krankenhausaufenthalt bevorstehen, begeben sich viele Patienten lieber in die Hände eines erfahrenen Spezialisten. So kommt für sie nur die Chefarztbehandlung in Frage. Die Kosten dafür werden von gesetzlichen Krankenkassen nur im Einzelfall übernommen. Privatversicherte und Personen mit einer Zusatzversicherung können dagegen in der Regel auf die Kostenerstattung zählen. Chefarztbehandlung: Welche Kosten bringt sie mit sich? In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Chefarztbehandlung einer der Wahlleistungen für einen Krankenhausaufenthalt, für die sich Versicherte bei Versicherungsabschluss entscheiden können. Gleiches gilt etwa für die Unterbringung in einem Einbett- oder einem Zweibettzimmer. Die Leistungen sind oftmals medizinisch nicht zwingend erforderlich.
  2. Krankenkasse wechseln, das sind die Gründe zum Wechsel!

    Zum Jahreswechsel verrechnet die Krankenkasse die Kosten, welche das vergangene Jahr angefallen sind, gerne mit den kommenden Beiträgen, und somit werden die Beiträge etwas angehoben, somit macht es natürlich Sinn, einen Versicherungswechsel in Betracht zu ziehen. Aber nicht nur die Beiträge sollten im Fokus eines Wechsels stehen, sondern auch eventuelle Mehrleistungen. So übernimmt nicht jeder gesetzliche Versicherer Zuzahlungen z.B. bei einer professionellen Zahnreinigung oder der Osteopathie, Homöopathie oder chinesischer Medizin. Ganz im Gegenteil, um Beiträge stabil zu halten, kürzen die gesetzlichen Versicherer solche Leistungen gerne. Um aber auch künftig mit besseren Leistungen versorgt zu sein, ist ein Wechsel natürlich selbstverständlich.