1. Kredite: Versicherer rechnen mit steigender Zahl von Firmenpleiten

    Hat sich die deutsche Konjunktur schon aus dem Corona-Tal herausgearbeitet und mit der Pandemie zu leben gelernt? Keineswegs, meinen zumindest die Versicherer für Kredite. Lediglich der erste Schock sei überwunden. Für dieses Jahr rechnen sie folglich mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen, erstmals seit 2009. Die prognostizierten bis zu 17.000 Firmenpleiten – im abgelaufenen Jahr dürften es um die 15.000 gewesen sein – geben jedoch nicht das ganze Ausmaß des Schadens wieder. Denn die durchschnittlichen Forderungen aus einer Insolvenz sind kräftig gestiegen. Im ersten Halbjahr 2021 haben sie sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf mehr als vier Millionen Euro in etwa verdoppelt. Qualitativ macht sich die Pandemie also stärker bemerkbar als quantitativ.
  2. Nachrangdarlehen ,verlockend, aber sehr gefährlich!

    Ein Anlageportfolio sollte bekanntlich breit diversifiziert sein, über Regionen ebenso wie über Assetklassen. Ob in diesem Sinne auch Nachrangdarlehen bei Privatanlegern eingeschlossen sein sollten, wird indes von so manchen Experten bezweifelt. Denn auch wenn die versprochenen Verzinsungen meist sehr verlockend erscheinen: Ihnen steht das Risiko eines Totalausfalls gegenüber.
  3. Immobilienpreise in den Speckgürteln holen weiter auf

    Noch wohnt es sich rund um die großen Metropolen, dem Speckgürtel, deutlich günstiger als in diesen selbst. Im Umland von Berlin, Hamburg, München, Köln und Stuttgart zahlt man im Durchschnitt weniger als halb so viel für Wohnraum wie innerhalb der jeweiligen Stadtgrenzen. Doch die Schere schließt sich immer weiter, insbesondere in den letzten drei Jahren, […]
  4. Restschuldversicherer: Widerrufs-Aufklärung unzureichend?

    Einen Kredit als Schuldentilgung aufnehmen, ist das sinnvoll? Viele Kreditkunden gewinnen im Verlauf ihrer Beratung in der Bank den Eindruck, dass eine mit angebotene Restschuldversicherung förderlich oder sogar notwendig für das Zustandekommen des Darlehensvertrags wäre. Dieser darf jedoch nicht von einem Versicherungsabschluss abhängig gemacht werden. Damit diesbezüglich keine Missverständnisse entstehen, sind die Versicherer seit 2018 verpflichtet, die Kunden eine Woche nach dem  Vertragsabschluss deutlich über ihr Widerrufsrecht aufzuklären. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg hat die als „Welcome-Letter“ bezeichneten Schreiben von 24 Restschuldversicherern nun unter die Lupe genommen – und die Mehrzahl kritisiert. Drei Viertel der Schreiben seien beispielsweise derart werblich ausgeschmückt, dass die Hauptaussage verschleiert werde. Zudem verzichteten 15 der 24 Anbieter auf den wichtigen Hinweis, dass der abgeschlossene Kreditvertrag unberührt bleibt, wenn die Restschuldversicherung doch nicht abgeschlossen wird. Nur in fünf der untersuchten Verträge wird der Beginn der Widerrufsfrist vollständig und korrekt benannt. Die Kopplung von Kreditverhandlungen an die Vermittlung einer Restschuldversicherung wird immer wieder von den Verbraucherschützern kritisiert. Die Banken erhalten mitunter mehr als Hälfte der Versicherungsprämien als Provision. Wie tilgen Sie ihren aktuellen Kredit und sind Sie sich vollständig im Klaren wie die Zahlungsmodalitäten ablaufen? Haben Sie diesbezüglich Fragen, dann melden Sie sich gerne bei einem unseren Experten!