1. Chefarztbehandlung in der privaten Krankenversicherung

    Wenn eine komplizierte Operation und ein längerer Krankenhausaufenthalt bevorstehen, begeben sich viele Patienten lieber in die Hände eines erfahrenen Spezialisten. So kommt für sie nur die Chefarztbehandlung in Frage. Die Kosten dafür werden von gesetzlichen Krankenkassen nur im Einzelfall übernommen. Privatversicherte und Personen mit einer Zusatzversicherung können dagegen in der Regel auf die Kostenerstattung zählen. Chefarztbehandlung: Welche Kosten bringt sie mit sich? In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Chefarztbehandlung einer der Wahlleistungen für einen Krankenhausaufenthalt, für die sich Versicherte bei Versicherungsabschluss entscheiden können. Gleiches gilt etwa für die Unterbringung in einem Einbett- oder einem Zweibettzimmer. Die Leistungen sind oftmals medizinisch nicht zwingend erforderlich.
  2. Bahn wieder frei für betriebliche Krankenversicherungen

    Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen hat bekanntlich ihre Grenzen. Das merken Kassenpatienten vor allem beim Zahnersatz, der schon mal einen Jahresurlaubsetat verschlingen kann. Aber auch in puncto Vorsorge oder Naturheilverfahren übernehmen die Kassen bei Weitem nicht alles, was sich Patienten wünschen.