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Kommt es zu einem geordneten Brexit, wofür derzeit vieles spricht, könnten die Kurse insbesondere exportorientierter Unternehmen wieder deutlich anziehen. Darin liegt eine Chance für Anleger. Auch hier gilt allerdings: Große Chancen sind mit großen Risiken verbunden. Nach wie vor ist das Schreckgespenst „No-Deal-Brexit“ nicht vom Tisch – und damit das Risiko einer tiefen Rezession. Auch das Austrittsdatum gilt eher nicht als in Stein gemeißelt. Sogar ein Verbleib in der EU („Breversal“) ist weiterhin denkbar. Sollte die Unsicherheit anhalten oder sich sogar vertiefen, könnte sie die Kurse weiter absacken lassen.
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US-Offerte an P&R-Anleger
Die Pleite des Containerverleihers P&R hinterließ über 50.000 geprellte Anleger, deren Forderungen sich auf rund drei Milliarden Euro belaufen. Wann sie in welcher Höhe entschädigt werden, steht noch nicht fest, doch es dürften Jahre vergehen. Da mag ein aktuelles Angebot der US-Investmentgesellschaft York Capital so manchem verlockend erscheinen: 14 Prozent des Nennwerts wollen die Amerikaner für eine Übernahme der Forderungen zahlen. Zusätzlich sollen die veräußernden P&R-Anleger von eventuell auf sie zukommenden Rückforderungsansprüchen freigestellt werden. Die Insolvenzverwalter von der Münchner Kanzlei Jaffé prüfen derzeit noch, ob sie ausgezahlte „Gewinne“ von Anlegern wiederholen können. -
Restschuldversicherer: Widerrufs-Aufklärung unzureichend?
Einen Kredit als Schuldentilgung aufnehmen, ist das sinnvoll? Viele Kreditkunden gewinnen im Verlauf ihrer Beratung in der Bank den Eindruck, dass eine mit angebotene Restschuldversicherung förderlich oder sogar notwendig für das Zustandekommen des Darlehensvertrags wäre. Dieser darf jedoch nicht von einem Versicherungsabschluss abhängig gemacht werden. Damit diesbezüglich keine Missverständnisse entstehen, sind die Versicherer seit 2018 verpflichtet, die Kunden eine Woche nach dem Vertragsabschluss deutlich über ihr Widerrufsrecht aufzuklären. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg hat die als „Welcome-Letter“ bezeichneten Schreiben von 24 Restschuldversicherern nun unter die Lupe genommen – und die Mehrzahl kritisiert. Drei Viertel der Schreiben seien beispielsweise derart werblich ausgeschmückt, dass die Hauptaussage verschleiert werde. Zudem verzichteten 15 der 24 Anbieter auf den wichtigen Hinweis, dass der abgeschlossene Kreditvertrag unberührt bleibt, wenn die Restschuldversicherung doch nicht abgeschlossen wird. Nur in fünf der untersuchten Verträge wird der Beginn der Widerrufsfrist vollständig und korrekt benannt. Die Kopplung von Kreditverhandlungen an die Vermittlung einer Restschuldversicherung wird immer wieder von den Verbraucherschützern kritisiert. Die Banken erhalten mitunter mehr als Hälfte der Versicherungsprämien als Provision. Wie tilgen Sie ihren aktuellen Kredit und sind Sie sich vollständig im Klaren wie die Zahlungsmodalitäten ablaufen? Haben Sie diesbezüglich Fragen, dann melden Sie sich gerne bei einem unseren Experten! -
Bahn wieder frei für betriebliche Krankenversicherungen
Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen hat bekanntlich ihre Grenzen. Das merken Kassenpatienten vor allem beim Zahnersatz, der schon mal einen Jahresurlaubsetat verschlingen kann. Aber auch in puncto Vorsorge oder Naturheilverfahren übernehmen die Kassen bei Weitem nicht alles, was sich Patienten wünschen. -
Erste Bank macht Ernst: Strafzinsen ab dem ersten Cent
Zum ganzen Bild gehören indes auch die Vorteile der Niedrigzinsen: Wer ein Darlehen in Anspruch nimmt, erhält meist Konditionen, von denen vor zehn Jahren niemand zu träumen gewagt hätte. -
Geschädigte Thomas-Cook-Kunden sehen bald Geld – ein bisschen
Als der britische Reisekonzern Thomas Cook und kurz darauf auch seine deutsche Tochter Ende September in die Pleite rauschten, waren rund 140.000 deutsche Kunden unterwegs. Allein ihre Rückholung schlug mit circa 80 Millionen Euro zu Buche. Geprellt sind aber ebenfalls weitere Hunderttausende Kunden, die bereits eine Reise gebucht und bezahlt oder zumindest angezahlt hatten. Schätzungen zufolge stehen damit Forderungen von insgesamt rund 400 Millionen Euro im Raum.
Versichert war der deutsche Thomas-Cook-Ableger aber nur bis zur Summe von 110 Millionen Euro, der gesetzlichen Haftungsobergrenze. Die Kunden werden also – voraussichtlich noch vor Jahresende – lediglich quotierte Zahlungen erhalten, während beispielsweise britische Kunden zu 100 Prozent entschädigt werden. Eine Anhebung des gesetzlichen Versicherungsdeckels auch in Deutschland wird aktuell diskutiert, nachdem die Justizminister der Bundesländer das Thema auf ihre Agenda gesetzt haben. Ein Rechtsdienstleister, der mehrere deutsche Kunden vertritt, fordert von der Bundesregierung, die Thomas-Cook-Opfer voll zu entschädigen. Andernfalls werde man notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben.
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Nur jeder Fünfte blickt ohne Sorgen auf den Ruhestand
Die Zeiten, in denen die gesetzliche Rente den meisten Ruheständlern ein auskömmliches Dasein ermöglichte, gehen zu Ende. Das wissen auch die Bundesbürger: 80 Prozent der 25- bis 60-Jährigen hierzulande fürchten laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar, den angestrebten Lebensstandard im Ruhestand finanziell nicht erreichen zu können. 46 Prozent haben davor sogar große oder sehr große Angst. -
Warum guter Rat bei der Hausratversicherung sinnvoll ist
Eine Hausratversicherung gehört zu den Standards in deutschen Haushalten. Viele Kunden verzichten dabei auf fachkundige Beratung und schließen online ab, da es sich ja um ein vermeintlich einfaches Produkt handelt. Das kann sich jedoch rächen, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. -
Finanzwissen: ausbaufähig
Die Jugend in Deutschland hat beträchtliche Lücken in ihrem Wissen um Finanzen, und das weiß sie auch, wie eine Umfrage unter rund 1.600 16- bis 25-Jährigen vor Kurzem belegt hat. Was eine Kreditkarte oder ein Girokonto ist, wissen die meisten Befragten zwar noch. Bei „Rendite“ hingegen muss sogar mehr als jeder zweite der 22- bis 25-Jährigen passen, ebenso bei „Liquidität“. Die Mehrheit aller Umfrageteilnehmer kann auch mit dem Begriff DAX nichts anfangen. -
Rekordschäden durch Wildtierunfälle
Zwar kam es 2018 zu weniger (kaskoversicherten) Kollisionen zwischen Autos und Wildtieren als im Vorjahr, nämlich zu rund 268.000, ein Minus von 7.000 oder 2,5 Prozent. Doch mit 757 Millionen Euro erreichte die Schadenssumme ein neues Rekordniveau, das den bereits hohen Vorjahreswert noch einmal um 1,7 Prozent oder 13 Millionen Euro übertraf. Diese Zahlen teilte der Versicherer-Hauptverband GDV kürzlich mit.
