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Durch die Niedrigzinsphase bekommst du bei einer Rentenversicherung mit einem Garantiezins keine vernünftige Altersvorsorge mehr aufgebaut. Aktuell liegt dieser bei 0,9%, dieser wird aber sicherlich weiter sinken, aktuell wird damit gerechnet, dass dieser im nächsten Jahr auf 0,5% Prozentpunkte sinken wird. Ich denke, das ist jedem klar, dass mit einem solchen Garantiezins in 20 bis 30 Jahren keine adäquate Summe zusammen kommen kann. Die Alternative sind Fonds-, Aktien- und ETF-Investitionen, also die sogenannte fondsgebundene Rentenversicherung.
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Lebensversicherungen sind plötzlich wieder angesagt
Den klassischen Lebensversicherungen wurde seit Beginn der Niedrigzinsphase ein Tod auf Raten prophezeit, da sie wenig Rendite abwerfen und in absehbarer Zeit auch keine steigende Rendite erwirtschaften werden. Der sogenannte Garantiezins liegt aktuell bei 0,9 Prozent und wird voraussichtlich in absehbarer Zeit noch weiter abgesenkt. -
Riester-Beitragsgarantie soll auf 80 Prozent sinken
Anlageprodukte mit einer 100-prozentigen Garantie auf die eingezahlten Gelder haben es in der fortdauernden Niedrigzinsphase schwer. Die deutschen Versicherer wollen nun reagieren und fordern durch ihren Gesamtverband, auch bei neuen Riester-Verträgen nur noch die Rückzahlung von mindestens 80 Prozent der Bruttobeiträge zu garantieren. So sollen die Ertragschancen erhöht bzw. überhaupt erst welche geschaffen werden, denn eine Bruttobeitragsgarantie ist heutzutage kaum noch mit echter Rendite zu realisieren. -
Nur jeder Fünfte blickt ohne Sorgen auf den Ruhestand
Die Zeiten, in denen die gesetzliche Rente den meisten Ruheständlern ein auskömmliches Dasein ermöglichte, gehen zu Ende. Das wissen auch die Bundesbürger: 80 Prozent der 25- bis 60-Jährigen hierzulande fürchten laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar, den angestrebten Lebensstandard im Ruhestand finanziell nicht erreichen zu können. 46 Prozent haben davor sogar große oder sehr große Angst. -
Erstes Betriebsrenten - Sozialpartnermodell steht
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die betriebliche Altersvorsorge, kurz Betriebsrente (bAV), Anfang 2018 auf neue Füße gestellt. Zum Kern der Reform gehören neben einer Geringverdienerförderung und höheren Freibeträgen im Alter sogenannte Sozialpartnermodelle, mit denen bAV-Lösungen in Tarifverträge aufgenommen werden können. Dieses Instrument fand jedoch bisher in der Praxis bei den Betriebsrenten keine Anwendung.
